Laut aktueller Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung (TSNHV) vom 29.01.2021 wird für die Luftqualität in Schweineställen z. B. der Grenzwerte 20ppm NH3 vorgegeben.

Vorschlag:
Die Messmethode im Aufenthaltsbereich der Tiere sollte ähnlich sein, wie die
Messmethode der Arbeitsplatzgrenzwerte bei Menschen. Tiere strukturieren ihre Bucht in den Liege-, Fress- und Aktivitätsbereich sowie den Mistbereich. Die Aufenthaltszeiten betragen etwa 80% im Liege-, etwa 10% im Fress- und etwa 10% im Mistbereich.

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Kategorie: Positionen